Stellungnahmen des Katholikenrates Leverkusen

Stellungnahme des Leverkusener Katholikenrates zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln

Der Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt in unserem Erzbistum, in vielen weiteren deutschen Bistümern und in unserer Kirche insgesamt veranlassen uns, diese Stellungnahme zu verfassen, weil wir besorgt sind um die Zukunft der Kirche.  

 

Die Vorkommnisse der letzten Wochen haben das Vertrauen in die Institution Kirche und in die Leitung unseres Erzbistums erschüttert. Der Glaubwürdigkeitsverlust ist erheblich. Als Katholikinnen und Katholiken leiden wir unter dieser Situation. Denn Vertrauen und Glaubwürdigkeit sind unabdingbar, um Freude am Glauben auch in Zukunft leben und verkünden zu können. 

 

Der derzeitige Umgang mit den Fällen von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt verstärkt unsere Sorge um die Zukunft unserer Kirche und macht deutlich, dass ein grundsätzliches Umdenken notwendig ist. Eine Aufarbeitung kann sich nicht nur auf juristische Bereiche beschränken. Vielmehr sollten Fragen bearbeitet werden, die ohne gegenseitige Beschuldigungen den Ursachen auf den Grund gehen, die zu den Fehlentwicklungen in unserer Kirche geführt haben.

 

Wir erwarten neue Schritte unseres Erzbischofs und der Kirchen- bzw. Bistumsleitung, damit unsere Kirche wieder dem Anspruch von der Wahrhaftigkeit entspricht, wie sie uns von Jesus Christus verkündigt und vorgelebt worden ist.

 

 

Für die gewählten Vorstandsmitglieder des Katholikenrates Leverkusen

Hieronymus Messing und Wolfgang Fürst

 
Kinder und Jugendliche schützen
In den letzen Monaten erleben wir, ausgelöst durch die bedrückenden Nachrichten über sexuellen Missbrauch und Gewalt an Kindern und Jugendlichen in unserer Kirche sowie in pädagogischen Einrichtungen in Deutschland, eine hohe Verunsicherung bei vielen Kirchenmitgliedern. Auch als Katholikenrat im Stadtdekanat Leverkusen haben wir uns in den letzten Monaten mit dieser Situation beschäftigt.
 
In der Kirche tragen wir eine besondere Verantwortung und Sorge für den Schutz und die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen, deshalb muss die kirchliche Jugendarbeit ein sicherer Ort für alle Kinder und Jugendliche sein.
 
An erster Stelle soll deshalb Vorbeugung als pädagogischer Handlungsansatz stehen. Diese umfassende und ganzheitliche Haltung ermöglicht Kindern und Jugendlichen Orientierung und Handlungsmuster, um sich gegen sexuelle Übergriffe oder andere gewaltvolle Beeinträchtigungen zur Wehr zu setzen. Junge Menschen sollen mehr über ihr Selbst erfahren, sich ihrer Gefühle bewusst werden, eine Sprache finden, sich auszudrücken, Selbstbewusstsein stärken, Werte entwickeln, die ihnen sagen, was richtig und falsch ist und einen respektvollen Umgang mit Nähe und Distanz erlernen. Dazu braucht es in allen Gemeinden Menschen, die den respektvollen Umgang vorleben und aufmerksam und verantwortungsbewusst handeln – und dazu kann ein Jeder und eine Jede beitragen
 
Das Erzbistum Köln hat eine Reihe von Maßnahmen für den Kinder- und Jugendschutz initiiert:
 
 
Zurzeit werden Ausführungsbestimmungen für das Erzbistum Köln zu den Leitlinien der Deutschen    Bischofskonferenz entwickelt, um Sicherheit für das Handeln von Verantwortlichen zu geben. So         wird z.B. in Zukunft von allen haupt- und nebenberuflichen Personen, die in der Kinder- und     Jugendarbeit eingesetzt werden, ein erweitertes behördliches Führungszeugnis eingeholt.
 
Alle Priester und Laienseelsorger nehmen an Aus-und Fortbildungen teil. Das Thema sexueller Missbrauch wird fester Bestandteil der Aus-und Fortbildung pastoraler Mitarbeiter. Auf der Homepage des Erzbistums Kölns gibt es weitere Informationen dazu.
(http://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/bistumsverwaltung/hauptabteilungen/ personal/hauptabteilung_seelsorge-personal/beratung_hilfe/)
 
In jeder Katholischen Jugendfachstelle und in der Abteilung Jugendseelsorge werden Kinderschutzfachkräfte ausgebildet.
 
Präventive Ansätze werden bei Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen der Katholischen
Jugendfachstellen verstärkt. Alle pädagogischen Fachkräfte in der kirchlichen Jugendarbeit sollen sich in diesem Feld weiter qualifizieren.
 
Es finden diözesane Fachtagungen mit Informationen aus strafrechtlicher Sicht sowie fachlich-pädagogische Einschätzungen zum Erkennen von Gefährdungslagen statt. Die Abteilung Jugendseelsorge bietet einen Materialdienst und Beratung an.
 
Wenn Sie mehr Informationen zu diesem Thema wollen oder Rückfragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
 
Leverkusen, im November 2010
 

Katholikenrat Leverkusen, Marktplatz 1, 51373 Leverkusen

Stadtdekanat Leverkusem, Marktplatz 1, 51373 Leverkusen

Jugendfachstelle Leverkusen, Neustadtstraße 6, 51379 Leerkusen

 

 

Leverkusen für Vielfalt, Respekt und Menschenwürde

Die extrem rechte Gruppierung „Pro NRW“ will bei den anstehenden Kommunalwahlen 2009 in den Leverkusener Stadtrat und in die Bezirksvertretungen einziehen.

Rechtsextreme sehen es auf unser Grundgesetzt, die Demokratie und die Menschenwürde ab. Sie bauen ihre Wahlkämpfe auf rassistischer und fremdenfeindlicher Hetze auf und versuchen, damit Wählerstimmen zu gewinnen.

Wir rufen dazu auf, dies nicht tatenlos hinzunehmen. Darum haben verschiedene Leverkusener Akteure aus Politik, Gewerkschaften, Wirtschaft, Gesellschaft und Kirchen ein Bündnis gegründet, um sich für eine Stadt mit einem menschlichen Gesicht einzusetzen.

Wir rufen die Menschenrechte wie Religionsfreiheit, Integrität der Person, Recht auf Entfaltung der weltanschaulichen und kulturellen Identität in Erinnerung. Auf diesem Boden leben wir alle und wissen uns verantwortlich für diese Grundwerte.

Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich aktiv für das Miteinander und die Integration von Zugewanderten einzusetzen. Fremdenfeindliche Äußerungen und Diffamierung ganzer Bevölkerungsgruppen haben in unserer Stadt keinen Platz, auch nicht im Wahlkampf für die in diesem Jahr bevorstehenden Europa-, Kommunal- und Bundestagswahlen.

Leverkusen hat nur eine Zukunft, wenn einer für den anderen eintritt. Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt auf, sich im persönlichen Umfeld für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben einzusetzen, Rechtextreme Parolen fallen am Ende auf alle zurück und zerstören das menschliche Miteinander, was wir in unserer Geschichte leidvoll erfahren mussten.

 

Leverkusen, im April 2009

 

 

 

Stellungnahme zur Moschee Petition der Bürgerbewegung Pro NRW

Zur Zeit verteilt die rechtspopulistische „Bürgerbewegung Pro NRW“ in Leverkusen Flugblätter mit dem Titel „Nein zu Großmoscheen, Minaretten und Muezzinruf“ und sammelt Unterschriften für eine Anti-Islam-Petiton an den nordrhein-westfälischen Landtag. Außerdem wurden vor Leverkusener Schulen „Schülerzeitungen“ mit ausländerfeindlichem Inhalt verteilt. Der Katholi-kenrat Leverkusen distanziert sich ausdrücklich von den Behauptungen und Forderungen dieser Schriften. 

1. Die „Bürgerbewegung Pro NRW“ wurde im Januar 2007 gegründet. Sie knüpft an den Erfolg der „Bürgerbewegung pro Köln“ an, die durch islamfeindliche Äußerungen und ihr Bemü-hen, den Bau einer repräsentativen Moschee in Köln-Ehrenfeld zu verhindern, bekannt geworden ist. Das von Pro NRW verteilte Flugblatt bedient gezielt Vorurteile, erzeugt Fremdenfeindlichkeit und diffamiert ganze Bevölkerungsgruppen in übler Form. Die Mehrheit der friedlich unter uns lebenden Muslime darf nicht wegen der ohne Zweifel bestehenden Gefahr, die von islamistischen Terrorgruppen ausgeht, pauschal aggressiver Gewaltbereitschaft bezichtigt werden. Die Katholische Kirche verurteilt alle Versuche, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus oder Rassismus zu schüren. 

2. Der Katholikenrat erinnert an die Erklärung des 2. Vatikanischen Konzils über das Verhält-nis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen in der es heißt: „Mit Hochachtung betrachtet die Kirche auch die Muslime, die den alleinigen Gott anbeten, den lebendigen und in sich seienden, barmherzigen und allmächtigen, den Schöpfer Himmels und der Erde, der zu den Menschen gesprochen hat. Sie mühen sich, auch seinen verborgenen Ratschlüssen sich mit ganzer Seele zu unterwerfen, so wie Abraham sich Gott unterworfen hat, auf den der islamische Glaube sich gerne beruft. ... Da es jedoch im Lauf der Jahrhun-derte zu manchen Zwistigkeiten und Feindschaften zwischen Christen und Muslimen kam, ermahnt die Heilige Synode alle, das Vergangene beiseite zu lassen, sich aufrichtig um gegenseitiges Verstehen zu bemühen und gemeinsam einzutreten für Schutz und Förderung der sozialen Gerechtigkeit, der sittlichen Güter und nicht zuletzt des Friedens und der Freiheit für alle Menschen.“ (Nostra aetate, Abschnitt 3) 

3. Der Katholikenrat spricht sich entschieden für das Grundrecht der Muslime aus, in unserem Land Moscheen bauen zu können. Zur freien und ungestörten Religionsausübung gehört die Errichtung würdiger Gebetsstätten. Ein Verbot würde unserer Verfassung widersprechen. Der Bau von Moscheen macht sichtbar, dass Muslime als gleichberechtigte Bürger und Bür-gerinnen akzeptiert werden. Insofern ist jede Moschee auch ein Zeichen gelungener Integration. Kuppel und Minarett sind authentische Gestaltungselemente einer Moschee. Die Mehrheitsgesellschaft sollte darauf mit Verständnis und Gelassenheit reagieren. 

4. Integration bedeutet nicht, „sich den hiesigen Sitten und Gebräuchen anpassen“ zu müssen (so Pro NRW), wohl aber das klare und vorbehaltlose Bekenntnis zu den Grundwerten der westeuropäischen Verfassungen. Dieses wird zu Recht von allen erwartet, die in unserer Gesellschaft das Recht auf freie Religionsausübung in Anspruch nehmen. Der Katholikenrat begrüßt darum das Bekenntnis des DITIB als Bauherr der Ehrenfelder Moschee „zur frei-heitlich-demokratischen Grundordnung“. Im Moscheebau Flyer des DITIB wird ausgeführt: „An dieser Stelle möchten wir betonen, dass der Islam eine friedliche Religion ist, die Ge-walt ablehnt und zur Toleranz gegenüber Andersgläubigen aufruft. Zwangsehen und Eh-renmorde lehnt der Islam ab. Unser Ziel ist es, mit unserem Engagement gerade diesen Sitten und Gebräuchen entgegenzuwirken. Gewaltfreiheit und Gleichberechtigung sind we-sentliche Grundsätze eines toleranten Islams. Diese Prinzipien gelten auch für die Stellung der Frau. Unsere Moschee soll Ausdruck dieses Islams sein.“ Diese Einstellung ist von allen Vereinen zu erwarten, die in Deutschland Moscheen betreiben. Die Menschenrechte gelten weltweit. Darum müssen die Rechte von Kirchen und religiösen Minderheiten in muslimi-schen Ländern verbessert und gesichert werden. 

5. Die Betreiber von Moscheebauten müssen sich bewusst sein, dass sie mitverantwortlich sind für die Gestaltung von Religion im öffentlichen Raum. Jeder Moscheebau braucht die Akzeptanz in der unmittelbaren Umgebung. Das betrifft auch den Brauch des öffentlichen Gebetsrufes. Der Gebetsruf enthält eine Verkündigung konkreter Glaubenssätze und kann darum nicht mit dem Glockengeläut der christlichen Kirchen verglichen werden. Religionsfreiheit findet ihre Grenzen in den Grundrechten anderer Bürgerinnen und Bürger. 

6. Die muslimische Minderheit in Deutschland sieht sich vor die Aufgabe gestellt, eine eigenständige muslimische Identität in Europa auszubilden. Die Abgrenzung von Teilen der muslimischen Bevölkerung in Rückzugsbereiche und Ghettos, die sich von der übrigen Gesellschaft isolieren, gefährden auf lange Sicht den sozialen Frieden und das Zu-sammenleben eines Gemeinwesens. Darum stehen die muslimischen Gemeinden in unserem Land vor der Aufgabe, sich von zu enger Bindung an ihre Herkunftsnationen zu lösen, zwischen Tradition und Religion zu unterscheiden und Deutschland als Mittelpunkt ihres Lebens zu verstehen. Hierzu gehört, das die in Deutschland tätigen Imame auch in Deutschland ausgebildet werden und die Predigten beim Freitagsgebet in deutscher Spra-che halten.

Leverkusen, den 8. Mai 2008

 

 

 

Pastoralplan 2020 Struktur der Seelsorgebereiche im Erzbistum Köln Stellungnahme des Katholikenrats Leverkusen

Die unter dem Titel „Perspektive 2011 – den Wandel gestalten“ vorgestellten Alternativen für die Zukunft der Seelsorgebereiche stellt für die Arbeit der Pfarrgemeinderäte eine einschnei-dende Änderung dar. Denn für die Pfarrgemeinderäte spielt die Wahlmöglichkeit zwischen Fusion zu einer Pfarrei im Seelsorgebereich oder Pfarreiengemeinschaft keine entscheidende Rolle: In jedem Fall soll im Herbst 2009 pro Seelsorgebereich nur noch ein Pfarrgemeinderat gewählt werden.
Die Mehrheit der Gemeinden im Dekanat Leverkusen hat sich bei der letzten Wahl noch für einen eigenen Pfarrgemeinderat entschieden. Gemeinsame Pfarrgemeinderäte wurden nur in neun Gemeinden gebildet. Diese umfassen überwiegend zwei, in einem Fall drei Gemeinden. So stehen 12 eigenständigen Pfarrgemeinderäten nur 4 gemeinsame gegenüber. Wird der Plan „Perspektive 2009“ umgesetzt, bedeutet das für unser Dekanat eine Reduzierung der Pfarrge-meinderäte von jetzt sechzehn auf dann nur noch fünf. Mit dem Kreis-Katholikenrat Rhein Sieg stellen wir fest, dass dadurch „vielen Engagierten signalisiert wird: Wir brauchen euch – zumindest mit dem, was ihr bisher getan habt – nicht mehr.“ Es ist dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele Ehrenamtler eingebunden bleiben und sich auch weiterhin mit ihrer Kompetenz in die Gestaltung des Gemeindelebens einbringen können.
Was bisher den besonderen Reiz der Arbeit im Pfarrgemeinderat ausmachte, die Beratung aller in der Gemeinde anstehenden pastoralen Fragen in Verbindung mit der Möglichkeit, auf dem Gebiet des Laienapostolats eigene Aktionen zu planen und durchzuführen und Gemein-defeste vorzubereiten und zu gestalten, wird es in dieser Form nicht mehr geben. Bei einem gemeinsamen Pfarrgemeinderat, der für vier oder fünf Gemeinden mit 10.000 bis 15.000 Ka-tholiken zuständig ist, gibt es nicht mehr die enge Verbindung von Gremium und Gottes-dienstgemeinde, wie sie bisher bestand. Das informelle Gespräch der PGR-Mitglieder unter-einander und mit den anderen Aktiven der Gemeinde nach dem Gottesdienst, in dem Bezie-hungen gepflegt und vieles geregelt werden konnte, wird es nicht mehr geben. Kein Ehre-namtler kann in vier oder fünf Kirchen in der gleichen Weise beheimatet und mit den Men-schen vertraut sein wie in seiner eigenen Pfarrkirche. Pfarrer und Pfarrgemeinderat werden sich von den Menschen, vom Leben der Gottesdienstgemeinde vor Ort entfernen.
Es ist aber unverzichtbar, dass die Kirche weiterhin im Lebensraum der Menschen präsent ist. Dazu bedarf es vor allem kompetenter Ansprechpartner an den Orten, an denen die Menschen sich sonntags zum Gottesdienst versammeln. Viele empfinden eine starke Bindung an das Gotteshaus, in dem sie die Sakramente empfangen und die Feste des Glaubens miteinander feiern. Hier muss für sie die Präsenz Christi weiterhin erfahrbar bleiben und Gemeindeleben möglich sein. „Drei zentrale Formen der Christuspräsenz – seine Gegenwart im Wort Gottes, sein Sich-Einstellen im Miteinander der Gläubigen, die in seinem Namen zusammenkommen, und seine diakonale Realpräsenz im Geringsten – sind nicht an das Weihesakrament gebun-den, sondern sind von allen Getauften in lebendiger Glaubenspraxis zu aktualisieren“ (U. F. Schmälzle, Charismen teilen in überschaubaren Räumen, Herder Korrespondenz 61, 4/2007, S. 178). Darum kann die Zahl der Priester nicht das entscheidende Kriterium für die Zahl der zu bildenden Gemeinden sein. Die künftige Großpfarrei hat nur dann Chancen, die Menschen in ihren Lebensräumen zu erreichen, wenn sie als Gemeinschaft von Gemeinden konzipiert wird.
Um sicherzustellen, dass das Proprium der einzelnen Gemeinde gestärkt wird und ihre Ar-beitsschwerpunkte nach Möglichkeit bestehen bleiben, bedarf es starker Gemeindeausschüsse oder Ortsauschüsse. Die Menschen, die die Kirche vor Ort repräsentieren, müssen dazu quali-fiziert und auch nach außen sichtbar legitimiert sein. Daher ist es wichtig, dass diejenigen, die in verbindlicher Weise Verantwortung für die Gemeinde übernehmen, dies in einem rechtlich verfassten Gremium tun können. Andererseits muss die Zuordnung zum leitenden Pfarrer und zum gemeinsamen Pfarrgemeinderat klar sein, um ein unproduktives Nebeneinanderher im Seelsorgebereich zu verhindern.
Um beides zu gewährleisten, schlagen wir folgende Regelung vor: Die Wahlordnung für den Gemeinsamen Pfarrgemeinderat stellt sicher, dass jede Gemeinde auch nach einer möglichen Fusion zu einer Pfarrei angemessen vertreten ist. Die Pfarrgemeinderatsmitglieder der betref-fenden Gemeinde sind Mitglieder des Ortsausschusses. Darüber hinaus schickt jede in der Gemeinde aktive Gruppe und Initiative und jede gemeindliche Einrichtung (z.B. Kindergar-ten) je einen Vertreter oder eine Vertreterin in den Ausschuss. Der/die Vorsitzende wird aus dem Kreis der PGR-Mitglieder gewählt und ist für die Zusammenarbeit mit dem PGR ver-antwortlich. Der Pfarrer benennt einen pastoralen Mitarbeiter als Ansprechpartner. Dieser ist zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Bei Bedarf hat der Ortsauschuss das Recht, vom Pfarrer gehört zu werden. Angestellte der Pfarre (Kantor, Pfarrsekretärin, Küster, Hausmeis-ter) gehören dem Ortsauschuss an, soweit ihr Arbeitsschwerpunkt in der betreffenden Ge-meinde liegt.
Der Ortsausschuss soll die jeweilige Gemeinde als Gesamtes im Blick haben und den Ge-meinsamen Pfarrgemeinderat über die Entwicklungen in der Gemeinde und im Stadtteil in-formieren. Er soll vor Ort gewachsene Aktivitäten und Initiativen stärken (z. B. Gemeindefes-te, Offene – einladende Kirche, Jugendarbeit, Eine-Welt-Initiativen, Kindergottesdienste ....) und gegebenenfalls neue Aktivitäten anregen (bedarfsorientiert und nur wenn eine neue „Trä-gergruppe“ oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefunden werden). Für bestimmte Vorhaben oder Projekte kann der Ortsausschuss Arbeitsgruppen einrichten oder ei-nen Träger suchen. Ihm kommt eine spezifisch lokale Kompetenz und Mitsprache zu, z.B. in Fragen der Ausstattung der Kirche oder der Nutzung der Versammlungsräume seiner Gemeinde.
Es erscheint uns sinnvoll, dass der Ortsausschuss jeweils zwei oder drei Wochen vor den Sit-zungen des Pfarrgemeinderats tagt, damit Wünsche und Anregungen an diesen weitergegeben werden können.
Aus der Neustrukturierung der Pfarrgemeinderäte ergibt sich auch die Frage nach der Not-wendigkeit und der Zusammensetzung des Katholikenrats. Gerade nach Umsetzung der Neu-strukturierung ist es wichtig, dass die Katholiken auch auf Stadt- oder Kreisebene nach außen hin vertreten werden. Weniger Pfarrgemeinderäte bedeutet aber weniger Vertreterinnen und Vertreter dieser Gruppe in der Vollversammlung. Ob sich das einfach durch eine Erhöhung der Anzahl der Delegierten pro Pfarrgemeinderat ausgleichen lässt, ist unseres Erachtens frag-lich. Kommt doch schon durch das größere Zuständigkeitsgebiet und die Ortsauschüsse eine erhebliche Mehrbelastung auf die PGR-Mitglieder zu. Es ist darum zu prüfen, ob die Bestim-mung, dass die Zahl der Vertreter oder Vertreterinnen der bischöflich anerkannten Organisa-tionen und Verbände die der Pfarrgemeinderäte nicht übersteigen darf (§4 (1) c) der Satzung für Dekanatsräte), aufrecht erhalten werden soll. Möglicherweise wird dadurch ein Reservoir an einsatzwilligen Menschen unnötig beschnitten. Gerade engagierte junge Menschen sind in den zurückliegenden Jahren, wenn überhaupt, immer über die Verbandsschiene in unseren Vorstand gekommen, nicht über die Pfarrgemeinderäte. 
                                                                 
13.08.2007

Für den

Vorstand                                                                                                       
Gez. Norbert Hölzer
Vorsitzender

Stellungnahme des Katholikenrates zur Sonntagsarbeit

 

Der Vorstand des Katholikenrats Leverkusen teilt die Sorge der Kirchen, des Diözesanrates der Katholiken im Erzbistum Köln und der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in NRW um die Aushöhlung des Sonntagsschutzes und den damit verbundenen Verlust der ge-meinsamen freien Zeit für Familie und Freunde, aber auch für Besinnung und Gottesdienst. Er bittet die Landesregierung NRW und die Abgeordneten des Landtages von NRW, sich für den Erhalt der Sonntagskultur einzusetzen und einer Ausweitung der Ausnahmegenehmigungen für sonntägliche Ladenöffnungszeiten, wie sie im einschlägigen Gesetzentwurf (LÖG NRW) vorgesehen sind, entgegenzuwirken.

In einem Diskussionspapier der KAB wird ausgeführt:
„Daneben werden in § 5 Möglichkeiten eröffnet, auch an Sonn- und Feiertagen Verkaufsstel-len bis zu 5 Stunden zu öffnen. Dies wird in der Regel dazu führen, dass faktisch der Sonn- und Feiertagsschutz aufgehoben wird, weil unter anderem:
- auf einen abschließend aufgezählten Katalog von Waren, die an Sonn- und Feiertagen verkauft werden dürfen, verzichtet wird, sowie es bisher im Ladenschlussgesetz stand;
- die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der „Waren zum sofortigen Gebrauch und Verbrauch“ zu einer Ausweitung des Warenkatalogs führen wird;
- neben den aufgezählten Waren auch sämtliche andere Warengruppen angeboten werden können, soweit dieses Angebot nicht überwiegt.“

Hinzu kommen zusätzliche Verkaufssonntage ohne jeden Anlassbezug, wie sie in § 6 be-schrieben werden. Mit der KAB stellen wir fest: „Der effektive Schutz vor Sonn- und Feier-tagsarbeit wird nach diesen Normen nicht mehr gewährleistet; es ist absehbar, dass Sonn- und Feiertage zu Regelarbeitstagen werden.“

Wir rufen in Erinnerung, was in einer gemeinsamen Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz 1999 gesagt wurde: „Der Sonntag gehört zu den wichtigen Beiträgen des Christentums zur Kultur unserer Gesellschaft. Vie-len ist bewusst, dass er maßgeblich zur Qualität menschlichen Zusammenlebens beiträgt.


Weithin wird der Sonntag als gemeinsamer Ruhetag, als Schutz der Arbeitenden, als Symbol der Freiheit und als Tag des christlichen Gottesdienstes anerkannt und geachtet. Das Grund-gesetz schützt den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung. Sonntagsar-beit ist deshalb nur in ausdrücklich festgelegten und begründeten Ausnahmefällen möglich.“

Wir bitten Sie deshalb, dem Ladenöffnungsgesetz NRW in der vorliegenden Form nicht zuzu-stimmen und so einer weiteren Aushöhlung des Sonntagsschutzes in Deutschland entgegen-zuwirken.

Für den Vorstand des Katholikenrats Leverkusen, 8.11.2006

Gez. Norbert Hölzer
Vorsitzender